das BtMG hat zugeschlagen. Das war ja zu erwarten:
https://ixquick-proxy.com/do/spg/highli ... d&/file.gz
erhebt sich die frage, was gehört alles dazu, bzw. nicht dazu?
zB.: ersatz von benzolring durch thiophen?
oder wenn die ethylkette in einen ring eingebaut ist.
die pharmaindustrie dürfte ganz schön in´s schleudern kommen, wahrscheinlich muss sie bei geplanten neuentwicklungen erstmal beim institut für pharmasicherheit (o.ä.) nachfragen, wo bleibt das firmengeheimniss?
Ergänzungen:
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Neue-psyc ... pSG%29&f=1
(2) Vom Verbot ausgenommen sind
1.
nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendungen eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken und
2.
Verwendungen eines neuen psychoaktiven Stoffes durch Bundes- oder Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie durch die von ihnen mit der Untersuchung von neuen psychoaktiven Stoffen beauftragten Behörden.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 erfolgen die Sicherstellung, die Verwahrung und die Vernichtung von neuen psychoaktiven Stoffen nach den §§ 47 bis 50 des Bundespolizeigesetzes und den Vorschriften der Polizeigesetze der Länder.
(4) 1Unbeschadet des Absatzes 3 können die Zollbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Absatz 3 des Zollverwaltungsgesetzes Waren, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um neue psychoaktive Stoffe handelt, die entgegen Absatz 1 in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden sind oder verbracht werden sollen, sicherstellen. 2Die §§ 48 bis 50 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend.
(hier sind jeder Art von diktatorischer Willkür Tür und Tor geöffnet. Interessieren täte mich, wie sich die forschende Pharmaindustrie dazu stellt.)
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_psyc ... Substanzen